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Förderung

 

Photovoltaikanlagen werden gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 20 Jahre lang mit einer erhöhten Einspeisevergütung vergütet.

 

Direkteinspeisung:

Anlage auf/an Gebäuden oder Lärmschutzwänden

Inbetriebnahme  bis 30 kWp
(ct/kWh)  
ab 30 kWp
(ct/kWh)  
ab 100 kWp
(ct/kWh)  
Ab 01.01.2011  28,74  27,33  25,86 

 

Eigenverbrauch:

Anlage auf/an Gebäuden oder Lärmschutzwänden

Inbetriebnahme  Eigenverbrauch bis 30 kW
Anteil bis 30 %
(Anteil über 30 %) 
Eigenverbrauch < 30 - 100 kW
Anteil bis 30 %
(Anteil über 30 %) 
Eigenverbrauch < 100 - 500 kW
Anteil bis 30 %
(Anteil über 30 %) 
01.01.2011  12,36
(16,74)  
10,95
(15,33)  
9,48
(13,86) 

Weitere Förderungen

In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Förderungen für Multiplikatoranlagen

Weitere Information auf Anfrage